European Business Wallet: Kommt das digitale Unternehmenspostfach für Europa?

Die Europäische Kommission arbeitet an einer neuen digitalen Infrastruktur für Unternehmen: der European Business Wallet (EBW). Ziel ist es, Unternehmen künftig die sichere Verwaltung, Übermittlung und Nutzung digitaler Nachweise und Dokumente innerhalb Europas zu ermöglichen – grenzüberschreitend, interoperabel und vertrauenswürdig.

Mit dem am 19. November 2025 veröffentlichten Verordnungsvorschlag COM(2025) 838 hat die Europäische Kommission die Grundlage für die Einführung einer European Business Wallet vorgeschlagen. Da sich das Vorhaben derzeit noch im europäischen Gesetzgebungsverfahren befindet, können sich sowohl Inhalte als auch technische Anforderungen im weiteren Verlauf noch ändern.

Bereits heute zeichnet sich jedoch ab, dass die European Business Wallet weit mehr werden könnte als eine digitale Ablage für Unternehmensdaten. Sie könnte langfristig zu einem zentralen Baustein für die digitale Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden sowie zwischen Unternehmen untereinander werden.

Mehr als eine digitale Brieftasche

In den Begleitunterlagen beschreibt die Europäische Kommission die European Business Wallet unter anderem als:

“a secure channel for exchanging official documents and attestations supported by a common directory” (1)

Die Wallet soll Unternehmen künftig ermöglichen, offizielle Dokumente, Bescheinigungen und digitale Nachweise sicher auszutauschen. Der Verordnungsvorschlag adressiert dabei ausdrücklich sowohl Business-to-Government (B2G)- als auch Business-to-Business (B2B)-Anwendungsfälle.

Damit verfolgt die Kommission das Ziel, digitale Geschäftsprozesse europaweit zu vereinfachen und Medienbrüche zu reduzieren.

Das European Digital Directory

Ein wesentlicher Bestandteil des Vorschlags ist die Einrichtung eines gemeinsamen europäischen Verzeichnisses, des sogenannten European Digital Directory.

Nach derzeitigem Verständnis soll dieses Verzeichnis die Auffindbarkeit und Adressierbarkeit von Unternehmen, Organisationen und Behörden unterstützen. Dadurch könnte eine europaweit interoperable Infrastruktur entstehen, über die vertrauenswürdige digitale Kommunikation und der Austausch von Nachweisen ermöglicht werden.

Welche konkreten Such-, Adressierungs- oder Routingfunktionen das Verzeichnis künftig bereitstellen wird, ist derzeit noch nicht abschließend festgelegt. Die technischen Details sollen in späteren Implementierungsakten konkretisiert werden.

Welche Technologie steckt dahinter?

Noch offen ist die Frage, wie der von der Kommission beschriebene sichere Kommunikationskanal technisch umgesetzt wird.

Der aktuelle Verordnungsvorschlag definiert die gewünschten Funktionen, legt jedoch noch keine konkrete technische Architektur fest. Stattdessen verweist die Kommission auf nachgelagerte technische Spezifikationen, Standards und Implementierungsakte.

Daher ist derzeit noch nicht bekannt, welche Transportprotokolle, Verzeichnisdienste oder Kommunikationsplattformen später eingesetzt werden.

Welche Rolle könnten QERDS spielen?

Im Zusammenhang mit der European Business Wallet wird häufig über die mögliche Rolle von Qualified Electronic Registered Delivery Services (QERDS) diskutiert.

QERDS sind bereits heute im europäischen eIDAS-Rahmenwerk verankert und ermöglichen den rechtssicheren elektronischen Versand von Nachrichten einschließlich Zustell- und Integritätsnachweis. Sie gelten als digitale Entsprechung eines besonders sicheren und nachweisbaren Zustellverfahrens.

Der aktuelle Verordnungsvorschlag schreibt allerdings nicht vor, dass der geplante Kommunikationskanal zwingend oder ausschließlich auf QERDS basieren muss. Dennoch liegt es nahe, dass bestehende europäische Vertrauensdienste bei der späteren technischen Umsetzung eine wichtige Rolle spielen könnten.

Welche Technologien letztlich verbindlich werden, wird erst im Rahmen der nachgelagerten technischen Spezifikationen entschieden.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Auch wenn die European Business Wallet voraussichtlich erst in einigen Jahren breit verfügbar sein wird, zeigt der Vorschlag bereits heute die Richtung der europäischen Digitalisierung.

Für Unternehmen könnten sich daraus künftig zahlreiche Vorteile ergeben:

  • Vereinfachter Austausch von Unternehmensnachweisen und Bescheinigungen innerhalb Europas
  • Schnellere und stärker automatisierte Verwaltungs- und Compliance-Prozesse
  • Einheitliche digitale Verfahren für grenzüberschreitende Geschäftsprozesse
  • Höhere Rechtssicherheit bei digitalen Nachweisen und elektronischer Kommunikation
  • Bessere Integration bestehender eIDAS-Vertrauensdienste in digitale Geschäftsprozesse

Ein weiterer möglicher Vorteil liegt in der Reduzierung papierbasierter Kommunikation. Wenn Nachweise, Bescheinigungen und andere Dokumente künftig über vertrauenswürdige digitale Kanäle ausgetauscht werden können, lassen sich perspektivisch Druck-, Kuvertierungs-, Versand- und Archivierungskosten reduzieren.

Gerade Unternehmen mit hohem Dokumentenaufkommen könnten dadurch langfristig erhebliche Porto- und Prozesskosten einsparen. Gleichzeitig profitieren Unternehmen von schnelleren Zustellzeiten, einer besseren Nachvollziehbarkeit von Geschäftsprozessen und einer stärkeren Automatisierung der Dokumentenverarbeitung.

Warum das Thema für die SET GmbH relevant ist

Die SET GmbH beobachtet die regulatorischen und technischen Entwicklungen rund um digitale Wallets aktiv und sieht darin einen wichtigen Baustein für die nächste Entwicklungsstufe im Output-Management. Denn wenn Unternehmen künftig digitale Nachweise, Bescheinigungen und offizielle Dokumente über Wallet-basierte Infrastrukturen austauschen, müssen diese Prozesse zuverlässig in bestehende Fachverfahren, Dokumentenprozesse und Kommunikationskanäle integriert werden.

Als Output-Management-Anbieter unterstützt die SET GmbH Unternehmen dabei, solche neuen digitalen Kanäle praxisnah in bestehende Systemlandschaften einzubinden – von der Identifikation geeigneter Use Cases über Architektur- und Integrationsfragen bis hin zur technischen Umsetzung. Bereits heute begleitet SET Unternehmen bei der Integration der EUDI-Wallet, etwa bei der Verifikation digitaler Nachweise, der Einbindung wallet-basierter Prozesse in bestehende Systeme und der Konzeption eigener Issuer-Lösungen.

Damit schafft SET die Grundlage, um künftige Wallet-Ökosysteme nicht isoliert zu betrachten, sondern als Teil einer ganzheitlichen, medienbruchfreien und effizienten digitalen Kommunikation.

Mehr Informationen zur EUDI-Wallet-Integration finden Sie hier: 

Zeitplan: Wann kommt die European Business Wallet?

Der Vorschlag befindet sich aktuell noch im europäischen Gesetzgebungsverfahren.

Die derzeit erwartete Zeitachse:

19. November 2025
Veröffentlichung des Verordnungsvorschlags COM(2025) 838 durch die Europäische Kommission.

2026–2027 (erwartet)
Beratungen und Verhandlungen im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union.

Nach Verabschiedung
Umsetzungsphase von zwei Jahren für Mitgliedstaaten und öffentliche Verwaltungen.

Voraussichtlich ab 2028/2029
Erste breitere operative Nutzung der European Business Wallet und ihrer Kommunikations- und Nachweisfunktionen.

Fazit

Die European Business Wallet könnte sich zu einer zentralen digitalen Infrastruktur für Unternehmen in Europa entwickeln.

Bereits heute zeigt der Verordnungsvorschlag, dass die Europäische Kommission nicht nur digitale Unternehmensidentitäten schaffen möchte, sondern eine umfassende Plattform für vertrauenswürdige digitale Geschäftsprozesse anstrebt.

Wallet, gemeinsames Verzeichnis und sicherer Kommunikationskanal bilden dabei die grundlegenden Bausteine. Die konkrete technische Ausgestaltung wird zwar erst in den kommenden Jahren festgelegt, die strategische Richtung ist jedoch bereits erkennbar: Europa arbeitet an einer einheitlichen Infrastruktur für vertrauenswürdige digitale Kommunikation.

Für Unternehmen lohnt es sich daher, die Entwicklung frühzeitig zu beobachten und bestehende Digitalisierungsstrategien auf ihre Anschlussfähigkeit an die künftigen europäischen Vertrauensinfrastrukturen zu prüfen.

Quellen

(1) Europäische Kommission
Proposal for a Regulation establishing a European Business Wallet (COM(2025) 838 final): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52025PC0838

Hinweis: Die European Business Wallet befindet sich derzeit noch im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Die im Verordnungsvorschlag beschriebenen Funktionen können sich im weiteren Verlauf der Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union noch ändern. Die endgültigen technischen Anforderungen und Interoperabilitätsspezifikationen werden voraussichtlich erst durch nachgelagerte technische Spezifikationen und Implementierungsakte festgelegt.